Wien fördert Balkonkraftwerke 2026 über die Magistratsabteilung 20 (Energieplanung) mit einer Pauschalförderung von 200 €. Der Antrag läuft einfach über das Stadtportal sonnenstrom.wien.gv.at. Dazu kommen 0 % MwSt., eine Einspeisevergütung von 8,24 ct/kWh und eine jährliche Stromersparnis von 300–400 € – Balkonkraftwerke rechnen sich in Wien besonders gut.
1. Überblick – Alle Vorteile auf einen Blick
Wien kombiniert 2026 mehrere attraktive Bausteine, die sich ideal ergänzen. Ob Förderung, Steuerbefreiung oder Einspeisevergütung – Wienerinnen und Wiener profitieren auf mehreren Ebenen.
MA 20 Pauschalförderung
Einmalig · Antrag über sonnenstrom.wien.gv.at · Für alle Wiener Haushalte
0 % MwSt. (Österreich)
Keine Mehrwertsteuer auf Photovoltaikmodule und Wechselrichter · Automatisch
Einspeisevergütung
Vergütung für Überschussstrom · Einspeisung ins Wiener Netz · Mit Smart Meter
Jahresersparnis
Typische jährliche Stromkostenersparnis für einen Wiener Haushalt
2. Die MA-20-Förderung – Was steckt dahinter?
Die Magistratsabteilung 20 (MA 20 – Energieplanung) ist die Wiener Behörde für kommunale Energiepolitik. Sie administriert die städtischen Photovoltaik-Förderprogramme und hat das Balkonkraftwerk-Programm als fixen Bestandteil der Wiener Klimaschutzstrategie 2030 verankert.
Die Förderung ist unkompliziert: 200 € Pauschalbetrag – für alle Wiener Haushalte, unabhängig von Anlagengröße oder Einkommen. Kein Wp-Schlüssel, keine Einkommensgrenzen, keine Dachflächen-Vorgaben.
Antrag über sonnenstrom.wien.gv.at
Alle Förderanträge werden ausschließlich über das offizielle Stadtportal gestellt – einfach, digital, papierlos. Du brauchst ein Wien-ID-Konto (kostenlos registrierbar) und kannst den Antrag in wenigen Minuten einreichen.
sonnenstrom.wien.gv.at →Wien-ID für das Antragsportal
Für das Portal sonnenstrom.wien.gv.at benötigst du eine Wien-ID – die kostenlose digitale Identität der Stadt Wien. Falls du noch keine hast: Registrierung auf mein.wien.gv.at dauert ca. 5 Minuten mit Handysignatur oder Bürgerkarte.
3. Keine Miteigentümer-Zustimmung mehr – Was das bedeutet
Bis September 2024 war in Wien das größte Hindernis für Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern die Pflicht zur Zustimmung aller Miteigentümer – eine oft jahrelange bürokratische Hürde, die viele Interessenten aufgab.
Seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im September 2024 gilt: Balkonkraftwerke zählen zu den privilegierten Änderungen – sie dürfen ohne Zustimmung der anderen Eigentümer angebracht werden, solange das äußere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Was das konkret bedeutet
Du musst die anderen Wohnungseigentümer in deinem Haus nicht mehr um Erlaubnis bitten. Es reicht, die Hausverwaltung zu informieren. Mieter brauchen nach wie vor die Zustimmung ihres Vermieters – diese darf jedoch seit 2024 nur noch aus triftigen Gründen verweigert werden.
4. Anmeldung bei den Wiener Netzen – Pflicht & kostenlos
In Wien ist die Anmeldung des Balkonkraftwerks bei den Wiener Netzen (dem regionalen Netzbetreiber) gesetzlich vorgeschrieben. Die gute Nachricht: Sie ist vollständig kostenlos und dauert online nur wenige Minuten.
| Schritt | Wo | Kosten |
|---|---|---|
| Anmeldung Wiener Netze | wienernetze.at/balkonkraftwerk | Kostenlos |
| Smart Meter beantragen | Wiener Netze – auf Antrag | Kostenlos |
| Einspeisevertrag | Wiener Netze / Energieversorger | Kostenlos |
| E-Control Meldung | econtrol.at (Anlagenregister) | Kostenlos |
Smart Meter für Einspeisevergütung beantragen
Für die Einspeisevergütung von 8,24 ct/kWh brauchst du einen bidirektionalen Smart Meter, der auch den eingespeisten Strom messen kann. Diesen kannst du kostenlos bei den Wiener Netzen beantragen. Ohne Smart Meter wird Überschussstrom nicht vergütet – er wird „verschenkt".
5. Mehrwertsteuer 0 % – Gilt auch in Österreich
Österreich hat ebenfalls die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen eingeführt – seit dem 1. Jänner 2024 gilt der 0 % Steuersatz auf Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Zubehör für Anlagen bis 35 kWp, wenn sie auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Balkonkraftwerke fallen klar darunter.
Der Händler zieht die Mehrwertsteuer automatisch ab – kein Antrag, kein Warten. Bei einem typischen Set für ca. 450 € bedeutet das eine Ersparnis von rund 90 € (20 % österreichischer Normalsatz).
Österreich: 20 % → 0 % – noch höhere Ersparnis als in Deutschland
Da der österreichische Mehrwertsteuersatz 20 % beträgt (Deutschland: 19 %), ist die Ersparnis in Österreich sogar geringfügig höher. Achte auf die Rechnung: Dort muss „0 % Umsatzsteuer" oder „USt-befreit § 28 Abs. 54 UStG" stehen.
6. Einspeisevergütung – 8,24 Cent pro kWh
Überschüssiger Strom, den du nicht selbst verbrauchst, kann ins Wiener Netz eingespeist werden. Dafür erhältst du 2026 eine Vergütung von 8,24 Cent pro kWh.
In der Praxis speist ein typisches Balkonkraftwerk im Stadtbereich Wien mit 800 Wp jährlich rund 200–300 kWh ins Netz ein – das entspricht einer zusätzlichen Einnahme von ca. 17–25 € pro Jahr. Der größere Spareffekt entsteht durch den Eigenverbrauch.
📈 Jahresbilanz Balkonkraftwerk Wien (800 Wp)
7. Schritt-für-Schritt: So beantragst du die Förderung
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1
Wien-ID einrichten (falls noch nicht vorhanden)
Registriere dich kostenlos auf mein.wien.gv.at. Du brauchst die Wien-ID für das Antragsportal sonnenstrom.wien.gv.at. Mit Handysignatur oder Bürgerkarte dauert die Einrichtung ca. 5 Minuten.
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2
Förderantrag auf sonnenstrom.wien.gv.at stellen
Logge dich mit deiner Wien-ID ein und stelle den Förderantrag für dein Balkonkraftwerk. Angaben: Adresse, geplante Anlagengröße, Wohnungsart (Miete/Eigentum). Bei Mietern: Vermieterzustimmung als Scan mitschicken.
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3
Förderzusage abwarten & Gerät kaufen
Nach Eingang des Bescheids kannst du dein Balkonkraftwerk kaufen. Achte auf 0 % MwSt. auf der Rechnung. Alle Belege gut aufbewahren.
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4
Gerät montieren & bei Wiener Netzen anmelden
Installiere das Gerät am Balkon oder der Terrasse. Anschließend kostenlose Online-Anmeldung auf wienernetze.at. Informiere auch die Hausverwaltung schriftlich (reicht aus – keine weitere Genehmigung nötig seit 9/2024).
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5
E-Control-Meldung einreichen
Melde die Anlage kostenlos im Anlagenregister von E-Control (econtrol.at) an. Das ist in Österreich die Entsprechung zum deutschen Marktstammdatenregister – gesetzlich vorgeschrieben.
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6
Smart Meter beantragen (für Einspeisung)
Möchtest du die Einspeisevergütung von 8,24 ct/kWh nutzen, beantrage kostenlos einen bidirektionalen Smart Meter bei den Wiener Netzen. Ohne diesen wird kein Überschussstrom gemessen oder vergütet.
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7
Verwendungsnachweis einreichen & Förderung kassieren
Lade auf sonnenstrom.wien.gv.at Kaufrechnung, Foto der installierten Anlage und Anmeldebestätigung der Wiener Netze hoch. Die Auszahlung der 200 € erfolgt in der Regel innerhalb von 6–8 Wochen.
Antrag VOR dem Kauf stellen!
Auch bei der Wiener MA-20-Förderung gilt: Der Antrag muss vor dem Kaufdatum gestellt und genehmigt sein. Ein rückwirkender Antrag wird nicht akzeptiert. Stelle den Antrag zuerst, warte auf den Bescheid, dann kaufe das Gerät.
8. Unsere Empfehlungen für Wien
Beide Geräte sind in Österreich zugelassen, erfüllen alle technischen Anforderungen der Wiener Netze und sind mit 0 % MwSt. erhältlich:
Zendure Balkonkraftwerk
Smart-Monitoring · Speicher-kompatibel · In Österreich zugelassen · 0 % MwSt.
Zendure Balkonkraftwerke ansehen →EcoFlow Stream Series – Mit Speicher
Integrierter Akku · Eigenverbrauch maximieren · In Österreich erhältlich · 0 % MwSt.
EcoFlow Stream Series ansehen →Mit Speicher: Eigenverbrauch statt Einspeisen
Bei der Einspeisevergütung von 8,24 ct/kWh lohnt es sich kaum, Strom ins Netz abzugeben – der Eigenverbrauchspreis ist mit ca. 25 ct/kWh dreimal so hoch. Ein Balkonkraftwerk mit Speicher (EcoFlow Stream) erhöht den Eigenverbrauch auf bis zu 80 % und maximiert deine Ersparnis deutlich.
9. Häufige Fragen zur Wiener Förderung
Fazit
Wien gehört 2026 zu den besten Städten Europas für Balkonkraftwerke. Die 200 € MA-20-Pauschale, kombiniert mit der österreichischen 0 % MwSt. und einer Einspeisevergütung von 8,24 ct/kWh, ergibt im ersten Jahr eine Gesamtersparnis von über 400 €. Und seit September 2024 entfällt die lästige Miteigentümer-Zustimmung – der Weg zum eigenen Solarstrom war noch nie einfacher.
Antragsportal: sonnenstrom.wien.gv.at – Antrag zuerst, dann kaufen!
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