Ratgeber 2026

Balkonkraftwerk & Steuer 2026: Was musst du beachten?

Balkonkraftwerke sind seit 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Aber was gilt für die Einkommensteuer? Wir erklären die aktuellen Regeln für 2026 verständlich.

Balkonkraftwerk und Umsatzsteuer 2026

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer) für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Das betrifft:

Der Händler weist die 0% automatisch aus – du musst nichts beantragen.

Balkonkraftwerk und Einkommensteuer

Für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern hat das Finanzamt die Liebhaberei-Regelung eingeführt. Das bedeutet: Keine Einkommensteuer auf den selbst erzeugten und eingespeisten Strom.

Balkonkraftwerke fallen als sehr kleine Anlagen automatisch darunter. Du musst nichts beim Finanzamt angeben, keine Gewinnermittlung machen und kein Gewerbe anmelden.

SituationEinkommensteuerHandlungsbedarf
BKW bis 800 WKeine (Liebhaberei)Nichts
PV bis 30 kWp EFHKeine (§ 3 Nr. 72 EStG)Nichts
PV über 30 kWpJa, Anlage G nötigSteuerberater

Anmeldepflichten: Was du wirklich tun musst

Steuerlich hast du keine Pflichten – aber administrativ gibt es zwei Meldungen:

  1. Marktstammdatenregister (MaStR): Kostenlose Online-Anmeldung unter mastr.bnetza.de innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
  2. Netzbetreiber informieren: Formloser Hinweis (E-Mail) reicht bei BKW oft aus

Vermieter musst du um Erlaubnis fragen – ein Balkonkraftwerk gilt rechtlich als bauliche Veränderung.

Die besten Balkonkraftwerke 2026 (0% MwSt)

Diese Modelle sind aktuell beliebt und profitieren vollständig vom Nullsteuersatz: