Balkonkraftwerk und Umsatzsteuer 2026
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0% Umsatzsteuer) für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken. Das betrifft:
- Solarmodule und Wechselrichter
- Batteriespeicher für Balkonkraftwerke
- Zubehör und Montagematerial
- Installationsdienstleistungen
Der Händler weist die 0% automatisch aus – du musst nichts beantragen.
Balkonkraftwerk und Einkommensteuer
Für kleine PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern hat das Finanzamt die Liebhaberei-Regelung eingeführt. Das bedeutet: Keine Einkommensteuer auf den selbst erzeugten und eingespeisten Strom.
Balkonkraftwerke fallen als sehr kleine Anlagen automatisch darunter. Du musst nichts beim Finanzamt angeben, keine Gewinnermittlung machen und kein Gewerbe anmelden.
| Situation | Einkommensteuer | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| BKW bis 800 W | Keine (Liebhaberei) | Nichts |
| PV bis 30 kWp EFH | Keine (§ 3 Nr. 72 EStG) | Nichts |
| PV über 30 kWp | Ja, Anlage G nötig | Steuerberater |
Anmeldepflichten: Was du wirklich tun musst
Steuerlich hast du keine Pflichten – aber administrativ gibt es zwei Meldungen:
- Marktstammdatenregister (MaStR): Kostenlose Online-Anmeldung unter mastr.bnetza.de innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme
- Netzbetreiber informieren: Formloser Hinweis (E-Mail) reicht bei BKW oft aus
Vermieter musst du um Erlaubnis fragen – ein Balkonkraftwerk gilt rechtlich als bauliche Veränderung.
Die besten Balkonkraftwerke 2026 (0% MwSt)
Diese Modelle sind aktuell beliebt und profitieren vollständig vom Nullsteuersatz:
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